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Honorare

Angemessene Vergütung

Hervorragende Dienstleistung und individueller Service müssen angemessen vergütet werden. Die Frage der Angemessenheit richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Aufwand
  • Schwierigskeitsgrad
  • Komplexität des Sachverhaltes
  • Ggf. gefordertes Spezialwissen
  • Haftungsrisiko

Die Höhe der gesetzlichen Vergütung nach der BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) und seit dem 01.07.2004  nach dem RVG, richtet sich nach dem Streitwert. D.h. die Höhe des Honorars orientiert sich an dem Wert des betroffenen Sachverhalts. Dies hat zur Folge, dass die gleiche Tätigkeit in einer Angelegenheit umso teurer ist, je höher der Streitwert ist. Dies wird insbesondere mit dem einer Angelegenheit innewohnenden Haftungsrisiko begründet.

Gemäß § 49b BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) ist es unzulässig, weniger als die gesetzliche Vergütung zu verlangen (soweit die BRAGO / RVG dies nicht ausnahmsweise und ausdrücklich zulässt). Erfolgshonorare und / oder Erfolgsbeteiligungen (quota litis) sind gesetzlich verboten. 

Individuell

In außergerichtlichen Angelegenheiten lassen die BRAGO und das RVG ausnahmsweise zu, dass der Rechtsanwalt Pauschal- und Zeitvergütungen vereinbart, die niedriger sind, als die gesetzlichen Gebühren. Entsprechend dem individuellen Charakter unserer Dienstleistung bieten wir daher auch bei der Honorierung - soweit gesetzlich zulässig - maßgeschneiderten Lösungen. Wir bieten daher unsere Dienstleistung nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung dort wo es angezeigt ist, auch zu einer pauschalen Honorierung oder zu einer Honorierung nach Zeitaufwand an.

Pauschale Vergütung

Bei klar abzugrenzenden Projekten oder klar definierbaren Teilbereichen einer Gesamtleistung ist die Vereinbarung einer pauschalen Honorierung - soweit gesetzlich zulässig - oft angezeigt. Sie erleichtert dem Mandanten die Kalkulierbarkeit der juristischen Dienstleistung in einem Gesamtprojekt.

Vergütung nach Aufwand

Bei wiederkehrender Beratungsleistung, bei Dauermandaten und bei Vertragsgestaltungen bietet sich - soweit gesetzlich zulässig - eine Vergütung nach Aufwand an.

Üblicherweise liegt unser Stundensatz zwischen EUR 200,00 und EUR 400,00 zzgl. gesetzl. MwSt, je nach Sachverhalt, Schwierig-keitsgrad und Haftungsrisiko.

Erstberatung

Für eine Erstberatung fallen maximal EUR 180,00 zzgl. Auslagenpauschale und MwSt. an.

Prozessvertretung

Die klassisch forensische Anwaltstätigkeit, nämlich die Vertretung vor den Gerichten, muss nach den Gebühren abgerechnet werden, die die BRAGO und das RVG vorschreiben. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei immer nach dem Streitwert.

Sprechen Sie uns gerne an, wir würden uns freuen, Ihnen hier weitere Auskünfte geben zu können.

 

  
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